Was sollte zur Aufnahme mitgebracht werden?
Bitte bringen Sie zur Aufnahme mit:
• Krankenversicherungskarte.
• Zuzahlungsbefreiung, falls vorhanden.
• Verordnung von Krankenhausbehandlung (rosafarbener Einweisungsschein, 2 Blätter).
• Alle aktuellen Befunde, Laborergebnisse, Röntgenbilder u.ä., evtl. Vorberichte von psychiatrisch-stationären Aufenthalten.
• Aktuelle Medikamentenliste
• Alle Medikamente, die Sie aktuell einnehmen, in Originalverpackung.
Hinweise zur Vorbereitung auf den Klinikaufenthalt
Um ein ruhiges und reizarmes therapeutisches Milieu zu gewährleisten, finden Sie bei uns weder Fernsehgeräte noch Radios. Wir bitten Sie, aus therapeutischen Gründen Ihre Tablets, Laptops etc. wenn möglich zu Hause zu lassen. Eine Medienpause ist gerade in Krankheitsphasen sinnvoll.
Wenn Sie Ihr Handy/Smartphone mitbringen, bitten wir Sie, in den Gebäuden (im Zimmer, auf Station, in der Therapie) auf die Benutzung zu verzichten.
So entstehen Freiräume für Inneres Erleben und Kreativität.
Eine umfangreiche Bibliothek mit klassischer und moderner Literatur kann kostenlos genutzt werden. Tageszeitungen liegen auf jeder Station aus.
Kleine Musikinstrumente können gerne mitgebracht werden, diese können in unserem Musikpavillon gespielt werden.
Für den Aufenthalt benötigen Sie außerdem:
• Nachtwäsche,
• Kleidung zum Wechseln,
• Wasch- bzw. Toilettenartikel, Hand- und Duschtücher,
• feste Schuhe und Hausschuhe,
• Sportbekleidung und -schuhe für Innen und Außen.
• Es stehen Waschmaschinen und Trockner gegen Entgelt zur Verfügung.
Was erwartet mich im psychiatrisch-psychotherapeutischen Fachkrankenhaus?
Eine psychiatrisch-psychotherapeutische stationäre Behandlung umfasst eine ausführliche Anamnese und Untersuchung mit Erhebung des psychischen und des körperlichen Befundes, die erforderlichenfalls durch technische oder labormedizinische Zusatzuntersuchungen ergänzt werden.
Die Behandlung beinhaltet ärztliche und psychotherapeutische Einzel- und Gruppengespräche sowie eine individuell abgestimmte psychopharmakologische Behandlung, die bei entsprechendem Wunsch durch Medikamente aus dem anthroposophisch erweiterten Medikamentenspektrum ergänzt werden kann. Außerdem gehören zur Behandlung pflegerische Bezugsgespräche, äußere Anwendungen aus der anthroposophisch erweiterten Medizin sowie Kunst- und Werktherapien, eingebettet in ein multimodales Konzept, das auch sozio-/milieutherapeutische Aspekte miteinschließt. Für soziale Belange wie Arbeit, Wohnen, Finanzen etc. stehen sozialpädagogisch ausgebildete Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter zur Verfügung.
Wesentlich für unsere Behandlung ist eine von Respekt und Wertschätzung geprägte humanistische Grundhaltung, die die individuellen Freiheitsgrade des Patienten achtet und Wert legt auf gemeinsame therapeutische Entscheidungsfindungen.
Was bedeutet es, an einer psychischen Krankheit zu leiden?
Psychische Krankheiten, insbesondere depressive Erkrankungen und Angststörungen, sind weit verbreitet und können jeden Menschen treffen. Über 30 % aller Patientinnen und Patienten, die zum Hausarzt oder zur Hausärztin gehen, haben seelische Störungen.
Psychische Störungen treten ebenso häufig auf wie körperliche. Sie können ambulant durch die Hausarztpraxis oder die Fachpraxis für Psychiatrie und Psychotherapie behandelt werden. Wenn eine ambulante Betreuung nicht ausreicht, kann die Behandlung in einem psychiatrischen oder psychosomatischen Fachkrankenhaus erfolgen.
Wie erkläre ich den Nachbarn und der Familie meinen Klinikaufenthalt?
Sie gehen in ein Fachkrankenhaus, in dem Sie professionelle Hilfe in Anspruch nehmen. Schon dadurch haben Sie selbst aktiven Anteil an Ihrem Genesungsprozess.
Die eigene Akzeptanz Ihrer seelischen Schwierigkeiten und die Übernahme von Verantwortung für Ihre Gesundung sind entscheidende Schritte für eine Überwindung von Vorurteilen gegenüber psychischen Erkrankungen, die möglicherweise auch in Ihrem Umfeld noch bestehen. Aufgrund der Häufigkeit psychiatrischer Krankheitsbilder in der Allgemeinbevölkerung ist die Akzeptanz inzwischen deutlich gestiegen. Mit Angehörigen und Freunden offen über die stationäre Behandlung zu sprechen, stößt daher inzwischen oft auf Verständnis und ist für Sie entlastend.
Wie gestaltet sich Ihre Behandlung?
Der Behandlungsplan wird vom behandelnden Stationsarzt, der Stationsärztin oder der behandelnden Stationspsychologin, des/der Stationspsychologen und der zuständigen Oberärztin oder des zuständigen Oberarztes, zusammen mit Ihnen erstellt und in der Folge fortlaufend weiterentwickelt und an Ihre Bedürfnisse angepasst.
Soweit es der Krankheitszustand erforderlich macht, erfolgt eine medikamentöse Behandlung mit psychopharmakologischen Medikamenten.. Die Ärztinnen/Ärzte besprechen mit Ihnen die Notwendigkeit der Medikamentenbehandlung. Sie werden aufgeklärt über die Art der Medikamente, die Hauptwirkungen und die möglichen Nebenwirkungen. Neben der medikamentösen Behandlung erfolgt eine psychotherapeutische Behandlung mit regelmäßigen Einzelgesprächen und ggf. auch Gruppentherapien.
Wir verordnen im Rahmen unseres integrativen Therapieansatzes bei entsprechender Indikation und entsprechendem Patientenwunsch auch Naturheilmittel und Medikamente der anthroposophischen Medizin. Diese wirken über die Symptombehandlung hinaus gesundheitsfördernd auf tieferliegende konstitutionelle Zusammenhänge und verbessern so den Therapieerfolg.
Das anthroposophische medizinische Konzept beinhaltet auch spezielle äußere Anwendungen (Wickel/Kompressen, Auflagen, Rhythmische Einreibungen, Bäder) und sogenannte Seelenübungen.
Ein vielfältiges therapeutisches Angebot (Kunst-, Werk-, Sport- und Bewegungstherapien etc.) unterstützt begleitend den gesamten Gesundungsprozess.
Ihr Behandlungsteam
Für die Koordination der Behandlung und als Ansprechpartner in allen medizinischen und therapeutischen Fragen ist die Stationsärztin, Ihr Stationsarzt oder Ihre Stationspsychologin oder Stationspsychologe für Sie zuständig.
Die fachliche Leitung erfolgt durch unsere leitenden Fachärztinnen und Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie (Oberärztinnen/Oberärzte und Chefarzt).
Das Pflegeteam ist rund um die Uhr ansprechbar. Es koordiniert den Alltag der Patientinnen und Patienten auf der Station. Allen Patienten und Patientinnen wird eine examinierte Pflegekraft als Bezugspflegeperson zugeordnet. Diese begleitet und unterstützt die Behandlung.
Durch unsere Spezialtherapeutinnen und -therapeuten werden Sie in den Kunst- und Werktherapien angeregt, selbst aktiv an Ihrem Heilungsprozess mitzuwirken. Hierfür steht ein großes Angebot an Kunst-, Werk- und Arbeitstherapien sowie Atem-/Rhythmustherapie, Sporttherapie und Physiotherapie zur Verfügung.
Besuchsregelung
Besuche sollen eine Dauer von 2 Stunden täglich nicht überschreiten und unter der Woche in jedem Falle in therapiefreien Zeiten stattfinden. Am Wochenende sind nach Rücksprache individuelle abweichende Absprachen möglich.
Besuchszeiten
09:00 |
– 12:00 |
Uhr |
14:30 |
– 18:00 |
Uhr |
19:00 |
– 21:00 |
Uhr |
Information zum Entlassmanagement nach § 39 Abs. 1a SGB V
Wir sind als Krankenhaus gesetzlich dazu verpflichtet, die Entlassung unserer Patientinnen und Patienten vorzubereiten. Das Ziel des Entlassmanagements ist es, eine lückenlose Anschlussversorgung zu organisieren.
Bei der Aufnahme informieren wir Sie durch das Formblatt 1a über die Möglichkeiten des Entlassmanagements. Die Zustimmung oder Ablehnung erfolgt schriftlich mit Unterschrift des Patienten oder der Patientin.
Die Einschätzung des Unterstützungsbedarfs nach der Entlassung erfolgt strukturiert im multiprofessionellen Team anhand unserer hausinternen Standards. Bei Bedarf besprechen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sozialdienstes mit Ihnen direkt das weitere Vorgehen. Wenn Sie es wünschen, werden auch Ihre Angehörigen oder Bezugspersonen in die Beratung mit eingebunden. Sie werden ggf. bei notwendigen Antragsstellungen unterstützt, notwendige Maßnahmen werden bereits während des stationären Aufenthaltes eingeleitet. Bei Bedarf wird das Entlassmanagement auch durch die Kranken-/Pflegekasse unterstützt, sofern Sie als Patient oder Patientin in dem Datenaustausch zustimmen.
Wir möchten darauf hinweisen, dass Arznei-, Hilfs- oder Heilmittel im Rahmen des Entlassmanagements nur dann verordnet oder mitgegeben werden können, wenn der Patient oder die Patientin darauf angewiesen, aber nicht in der Lage ist, seine Hausarztpraxis oder weiterbehandelnde Facharztpraxis aufzusuchen.
Wenden Sie sich bei Fragen zum Entlassmanagement bitte jederzeit an Ihr Behandlungsteam.