Wir gewährleisten gute und gleichbleibende Behandlungsqualität für unsere Patienten und Patientinnen durch strukturiertes Qualitäts- und Prozessmanagement.

Qualitätsbericht

Hier können Sie den Qualitätsbericht einsehen: Qualitätsbericht 2023

Zertifizierung

Im Rahmen unserer Qualitätssicherung und unseres Qualitätsmanagements werden alle Arbeitsprozesse regelmäßig durch interne und externe Audits überprüft und kontinuierlich optimiert.

Die Gesamtorganisation des Krankenhauses zur Versorgung unserer Patienten wurde durch die Zertifizierungsgesellschaft MSZert nach DIN ISO 9001-2015 im Juli 2023 sowie durch das Kliniknetzwerk AnthroMed  im März 2022 geprüft und für 3 Jahre zertifiziert.

Die Friedrich-Husemann-Klinik gehört laut einer Studie des F.A.Z.-Instituts offiziell zu den besten Krankenhäusern Deutschlands.

Oft sind für den Laien die Qualitätsberichte der Krankenhäuser unübersichtlich und aufgrund des Informationsumfangs kaum zu durchdringen. Dem möchte die Studie „Deutschlands beste Krankenhäuser“ Abhilfe schaffen und die Patienten und Patientinnen bei der eigenständigen Suche nach Informationen zur Qualität einer Klinik unterstützen. Bewertungs- und Befragungsportale seien dagegen zwar besser handhabbar, es fehle jedoch an sachlichen und messbaren Kriterien.

Die Studie des F.A.Z.-Instituts führt diese verschiedenen Bewertungsstränge zusammen und ordnet diese für Patienten und Patientinnen ein. Das Ergebnis: Eine Rangliste derjenigen Krankenhäuser, die jeweils zu den besten 25 % ihrer Größenklasse gehören.

 Weitere Informationen. 

 

AnthroMed Kliniknetzwerk DIN EN ISO 9001:2015 Zertifizierung Deutschlands beste Krankenhäuser 2024

Datengestützte Qualitätssicherung

Mit den datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherungsverfahren dokumentieren Krankenhäuser ihre Behandlung in verschiedenen Leistungsbereichen. Durch sogenannte Qualitätsindikatoren wird eine Vergleichbarkeit des jeweiligen Leistungsbereichs zwischen den verschiedenen Einrichtungen ermöglicht. Alle nach § 108 SGB V zugelassenen Krankenhäuser sind gesetzlich verpflichtet an diesem Verfahren teilzunehmen. Hierdurch wird ein bundesweiter Qualitätsvergleich möglich. Die Vorgaben hierzu legt der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) fest. Die Daten der Krankenhäuser werden nach diesen Vorgaben erfasst, auf Bundes- und Landesebene statistisch ausgewertet und anschließend analysiert. Dabei werden jedem teilnehmenden Krankenhaus die eigenen Ergebnisse zur Verfügung gestellt und mit den Ergebnissen der anderen Krankenhäuser vergleichen. Das Verfahren bietet die Möglichkeit, in den Krankenhäusern gezielt Maßnahmen zur Qualitätsverbesserung anzustoßen.

Für die vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) geregelten datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherungsverfahren in Krankenhäusern werden ausgewählte Patient:innendaten erhoben und statistisch ausgewertet. Für diese Datenerhebung stellen wir Ihnen nachfolgend Patient:inneninformationen für das uns betreffende Qualitätssicherungsverfahren „Dekubitusprophylaxe“ zur Verfügung.

 

Hier finden Sie die „Patient:inneninformation zur Dekubitusprophylaxe“ und auch das Dokument „Leichte-Sprache-Version Vermeidung von Druck-Geschwüren“.