Die Interne Meldestelle des Zentrum für anthroposophische Psychiatrie e.V. (ZaP e.V.) nimmt Meldungen im Sinne des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) entgegen. Dies unterstützt unser Ziel, Fehlverhalten zu erkennen, aufzuarbeiten und zu beheben. Das HinSchG hat das Ziel, Personen zu schützen, die rechtswidrige Handlungen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unseres Klinikbetriebes melden möchten. Die Hinweise bleiben vertraulich und werden gemäß der Datenschutzgrundverordnung (DSVGO) geschützt. Das Vertraulichkeitsgebot und das Gebot von Repressalien sind über das HinSchG Schutz für hinweisgebende Personen im Rahmen dieses Gesetztes. Über den Button „Meldung HinSchG“ haben Sie die Möglichkeit Meldungen an uns zu übermitteln.
FAQ's zur Meldung:
Wer kann eine Meldung abgeben?
Meldeberechtigt sind Mitarbeiter*innen des Zentrum für anthroposophische Psychiatrie e. V./Friedrich-Husemann-Klink; weitere Personen, die mit der Tätigkeit des ZaP e.V. in Kontakt kommen (Lieferanten, Dienstleister, Honorarkräfte, Patienten).
Hinweisgebende und auch gegebenenfalls im Rahmen von Meldungen genannte Personen unterliegen der Vertraulichkeit nach dem HinSchG. Ausnahme hiervon ist, wenn die meldende Person vorsätzlich oder grob fahrlässig unrichtige Informationen über Verstöße meldet.
Welche Möglichkeiten einer Meldung bieten wir an?
Ihre Meldung können Sie über den Button „Meldung HinSchG“, per Mail an „
Was kann gemeldet werden?
Gemeldet werden können Handlungen oder Unterlassungen, die im Zusammenhang mit der Tätigkeit des ZaP e.V., strafbewehrt (eindeutige Rechtsverstöße) oder im besonderen Fall bußgeldbewehrt (z.B. Gefahr für Leib und Leben) sind. Gemeldet werden können auch begründete Verdachtsmomente über entsprechende Verstöße.
Was kann nicht gemeldet werden?
Keine Beachtung/Bearbeitung erhalten Verbesserungsvorschläge, allgemeine Beschwerden oder sonstige Kritik und Hinweise.
Welche Informationen benötigen wir?
Wir benötigen von Ihnen eine möglichst genaue Beschreibung des Vorfalls (Wer, Was, Wann, Wie oft).
Möchten Sie über die Ergebnisse der Prüfung informiert werden, so geben Sie bitte Ihre Kontaktdaten mit an.
Für ein persönliches Gespräch nehmen Sie bitte per E-Mail Kontakt auf. Wir vereinbaren dann einen Termin.
Externe Meldestelle:
Der Gesetzgeber empfiehlt die Nutzung einer Internen Meldestelle, da die Sachverhalte intern schneller und besser aufgeklärt werden können. Sie haben jedoch auch die Möglichkeit sich an eine übergeordnete Meldestelle zu wenden. Dies wäre die „Meldestelle des Bundes beim Bundesamt für Justiz“.